AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von der Schreinerei Dominik Bergér  (AGB)

 Bau und Möbelschreinerei / Meistwerwerke -CNC  | Industriestraße 6 | 93176 Beratzhausen | GERMANY


§ 1 Geltung der Bedingungen, Allgemeines :


1. Für Lieferungen und Leistungen des Unternehmens („Meisterwerke-CNC“) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprochen haben.
2. Die Regelung der Ziff. 1.1 gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
3. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.


§ 2 Angebote und Vertragsabschluss:


1. Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Die Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei dem Unternehmen Waren zu bestellen.

2. Durch die Bestellung der gewünschten Ware, durch Ausfüllen und Absenden der Bestellung E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
 
3. Das Unternehmen kann dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware annehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail, Telefax oder per Post. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

4. Die zu einem vom Unternehmen abgegebenen Angebote  dazu gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Richtwerte. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich sind, diese keinen Sachmangel darstellen und nicht verbindlich zugesagt wurden.

5. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmens bleiben Eigentum des Unternehmens und dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien  zurückzugeben


§ 3 Preise, Preisänderungen:

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht und ggf. Mindermengenzuschlag. Diese Positionen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Entsorgung der Verpackung übernimmt der Kunde auf eigenen Kosten.

2. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung (derzeit 19 %) in der Rechnung gesondert berechnet und ausgewiesen.

3. Durch Änderungswünsche des Kunden entstehende Mehrkosten kann das Unternehmen dem Kunden auch dann in Rechnung stellen, wenn das Unternehmen solchen Änderungswünschen zustimmt, vorausgesetzt, das Unternehmen hat den Kunden vorher auf die Entstehung von Mehrkosten hingewiesen.

4. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise des Unternehmens. Bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen ist das Unternehmen berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. Im Fall einer Nichteinigung ist das Unternehmen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5. Regiearbeiten bei Montagen werden gesondert nach den jeweils vereinbarten Regiestundensätzen in Rechnung gestellt.



§4 Abnahme:


Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgemäß abgenommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, wenn der Auftraggeber einen entsprechenden Leistungsnachweis gegenzeichnet, die Leistung/den Gegenstand der Leistung in Benutzung nimmt, die Gegenzeichnung ohne Verschulden des Auftragnehmers unterlässt oder spätestens 3 Tage nach Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Führt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch, gilt das Werk als abgenommen.


Bei wiederkehrenden Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, spätestens aber bei Ingebrauchnahme, begründete Einwendungen erhebt, wobei Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels mitgeteilt werden müssen.


Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.



 §5 Leistungsbeschreibung:


1. Die Schreinerei Bergér bieten dem Kunden Möbel aus Holz zum Kauf an, welche größtenteils nach den Maßvorgaben des Kunden angefertigt werden. Die Produkte werden nach ihrer Fertigstellung durch die Schreinerei Bergér, Spedition, Paketdienst oder andere Beförderungsmittel an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert.


2. Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Geölte und ebenso gebeizte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.


3. Durch die Einwirkung von Tages- und insbesondere Sonnenlicht kann sich die Farbe der Holzoberfläche verändern. Digitale Abbildungen auf unseren Internetseiten, Abdrucke in Prospekten sowie dem Kunden zur Verfügung gestellte Holzmuster dienen stets nur als Anhaltspunkte und stellen keine Zusicherung dar. Abweichungen sind möglich und zulässig, soweit sie sich im Rahmen der natürlichen und für die jeweilige Holzart typischen Farb- und Strukturbreite bewegen.


4. Die Ware wird dem Kunden grundsätzlich in Einzelteilen geliefert ( Formbar Möbel ) und sind vom Kunden zusammenzusetzen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Schreinerei Bergér behält sich vor, die Ware vor dem Versand zu Prüfzwecken fachmännisch zusammenzusetzen.
Die erforderlichen Schrauben und Beschläge sind im Lieferumfang enthalten. Bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung übernimmt die Schreinerei Bergér die Montage der Produkte und die Rücknahme des Verpackungsmaterials.


§ 6 Lieferzeiten :

1. Die im Angebot genannten Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht im Einzelfall eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und schriftlich zugesagt wurde. Die Einhaltung einer vereinbarten verbindlichen Lieferfrist durch das Unternehmen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien bei Vereinbarung des Liefertermins abschließend geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen termingerecht erfüllt hat.

2. Das Unternehmen kommt nicht in Verzug, wenn seine Lieferanten es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegen, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefern.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn das Unternehmen die Versandbereitschaft gemeldet hat.

4. Verzögert sich die Abholung durch den Kunden nach Anzeige der Versandbereitschaft um mehr als 5 Werktage oder befindet sich der Kunde bereits im Annahmeverzug, so werden ihm die durch die Lagerung und Handling entstandenen Kosten, bzw. bei Lagerung im Werk des Unternehmens mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Lagerung, berechnet.

5. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.

6. Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.


§ 7 Versand und Gefahrübergang, Entgegennahme :


1. Für den Fall, dass die Parteien in der Auftragsbestätigung schriftlich die Versendung der Ware vereinbart haben, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an die, den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Unternehmens verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Kunden verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.


 3. Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 8 dieser Bedingungen, entgegenzunehmen.


 § 8 Gewährleistung, Sachmängel :


1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von einer Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorsetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trägt der Unternehmer.


2. Mängel sind vom Kunden mittels Digital- oder Printfoto zu dokumentieren und der Schreinerei Bergér in Schriftform per Email, Fax oder Brief zu übermitteln.

3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung.

4. Bei dem Kauf von neuen Waren verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Waren.
5. Bei dem Kauf von gebrauchten Waren sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

6. Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Unternehmen zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haftet das Unternehmen nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.  Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Unternehmens die Waren ändert, durch Dritte ändern lässt oder unsachgemäß gebraucht und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

8. Der Kunde ist verpflichtet den Liefergegenstand bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und uns diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.

9. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde dem Unternehmen alle Aufwendungen, die uns durch diese entstanden sind.

§ 9 Eigentumsvorbehalt :


1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, die dem Unternehmen gegen den Kunden zustehen, behält sich das Unternehmen das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).

2. Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsware dem Unternehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren – außer in den Fällen der folgenden Ziffern – zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

3. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab. 8.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.

4. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

5.
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.


§ 10 Zahlung :

1. Zahlungen haben stets per Vorauskasse zu erfolgen und inerhalb 7 Tagen , sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gilt die Regelung der Ziff. 11.2 sowie ergänzend hierzu die gesetzlichen Regeln bezüglich des Zahlungsverzuges.

2. Bei Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden ist das Unternehmen berechtigt alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Es ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Ist der Kunde nach Fristsetzung mit der Androhung, gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten, nicht in der Lage innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheiten zu erbringen, so hat das Unternehmen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Das Unternehmen ist berechtigt ab Eintritt des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB p.a. zu fordern. Unbeschadet bleibt hiervon die Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

4. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung sowie vorbehaltloser Gutschrift auf dem Konto des Unternehmens als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung und nur unter nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen, angenommen.

5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Abschlagszahlung Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagzahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur zum Einbehalt in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.

7. Vergütung Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert, bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.


§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit :


1. Soweit das Unternehmen die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Kunden speichert und übermittelt, geschieht dies ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung des Auftrages. Gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes verpflichtet sich das Unternehmen zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden.

2. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kunden gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Unternehmens der Erfüllungsort

4. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der Geschäftssitz des Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

5. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Kunden nicht berührt.


§ 12 Haftungsbeschränkung :

Für andere Schäden als solche, die durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehen, haftet die Schreinerei Bergér nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Schreinerei Bergér  oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung der Schreinerei Bergér auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Gleiches gilt für Handlungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.


§ 13 Datenschutz :

Die Schreinerei Bergér weist gem. §33 BDSG darauf hin, dass sie Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften in maschinenlesbarer Form zu Auftragsbearbeitung speichert und verarbeitet.


§ 14 Gerichtsstand :

Ist der Kunden Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist für alle Rechtstreitigkeiten das Gericht, an dem die Schreinerei Bergér ihren Sitz hat, zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 15 Anwendbares Recht :

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§ 16 Salvatorische Klausel :

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, dann wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Meisterwerke CNC  / Schreinerei Dominik Bergérwww.meisterwerke-cnc.deinh. Dominik BergérSchreinermeister/ Geschäftsführer


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